Allgemeine Geschäftsbedinungen

AGB´s von Villa Latina

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Kunde / der Kundin wird die Person bezeichnet, die mit Villa Latina einen Leistungsvertrag abschließt bzw. abgeschlossen hat.

Buchung

Die Buchung des Programms / Kurses wird für Villa Latina erst verbindlich, wenn diese dem Kunden / der Kundin schriftlich bestätigt worden ist. Die schriftliche Bestätigung erfolgt nach Eingang der Buchung bei Villa Latina.

Vereinbarte Leistungen

Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchung des Kunden / der Kundin und der Buchungsbestätigung von Villa Latina. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Villa Latina. Die im Internet bzw. Informationsbroschüren beschriebenen Möglichkeiten zu Freizeitaktivitäten und Wochenendausflügen sind nicht Bestandteile der vertraglich geschuldeten Leistungen.

Villa Latina versucht die Leistungsbeschreibungen, Termine und Preise im Internet und in ihren Informationsbroschüren ständig aktuell zu halten. Aufgrund von Programmänderungen vor Ort können dennoch Abweichungen zu den Beschreibungen bestehen. Maßgebend für die zu erbringenden Leistungen, die Termine und die Preise etc. ist daher der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, wirksam getroffenen Vereinbarungen.

Nimmt der Kunde / die Kundin aus nicht von Villa Latina zu vertretenden Gründen Leistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Kunden / die Kundin lediglich ein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen, nicht jedoch auf anteilige Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages.

Freizeitprogramm

Das Freizeitprogramm (Aktivitäten in der Woche, Wochenendausflüge) wird i.d.R. von Sprachschulmitarbeitern gestaltet und durchgeführt. Die Aktivitäten selbst sind teilweise im Preis inbegriffen, für viele der Aktivitäten fällt jedoch vor Ort eine separat zu entrichtende Teilnahmegebühr an (für Wochenendausflüge oder für Theater- bzw. Fußballtickets etc.).

Die Teilnehmer / Teilnehmerinnen des Freizeitprogramms sind für sich selbst verantwortlich. Sollte sich ein Villa Latina-Kunde im Rahmen der Teilnahme an dem Freizeitprogramm verletzen oder auf andere Art zu Schaden kommen, haftet Villa Latina nicht.

Umbuchung

Lateinamerika: Bis 4 Wochen vor Kursbeginn kann der Kunde / die Kundin Umbuchungen hinsichtlich des Termins, der Unterkunft bzw. der Kursart vornehmen. Die erste Umbuchung ist gratis, für jede weitere wird ein Entgelt von 50 € berechnet.

Spanien: Für Umbuchungen fällt eine Gebühr von 75 € an.

Rücktritt / Nichtantritt

Der Kunde / die Kundin kann jederzeit vor Kursbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Villa Latina. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde / die Kundin vom Vertrag zurück oder nimmt er nicht am vereinbarten Kurs / Programm teil, kann Villa Latina folgende Stornogebühren geltend machen:

  • Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 10% des Rechnungspreises
  • Bis 1 Woche vor Kursbeginn: 50% des Rechnungspreises
  • Bis Kursbeginn: 70% des Rechnungspreises
  • Bei Nichtantritt ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100% des Rechnungspreises

Die Stornogebühren werden auch fällig, wenn der Kunde / die Kundin den Rücktritt oder Nichtantritt des Kurses nicht selbst verschuldet hat.

Ersatzperson

Bis Kursbeginn kann der Kunde / die Kundin verlangen, dass statt seiner / ihrer eine dritte Person an dem Programm / dem Kurs teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Für zusätzlich entstehende Kosten haften der / die ursprüngliche(r) und neue(r) Kunde / Kundin als Gesamtschuldner.

Bildungsurlaub

Die im Internet und in Informationsbroschüren zur Verfügung gestellten Informationen zum Bildungsurlaub basieren auf Erfahrungswerten und Informationen von zuständigen Stellen verschiedener Sozialministerien. Dennoch ist die Beschreibung als Leitfaden zu verstehen und nicht als Wiedergabe des Gesetzes, zumal die Anerkennungsregeln bundeslandspezifisch sind. Jeder Bildungsurlauber sollte sich deshalb im Voraus mit seinem Arbeitgeber, sowie dem jeweils zuständigen Ministerium über die Anerkennung abstimmen. Sollten die Kurse nicht als Bildungsurlaub anerkannt werden (beim zuständigen Bundesland bzw. vom Arbeitgeber), kann Villa Latina nicht von dem Kunden / der Kundin belangt werden.

Einreisebestimmungen

Der Kunde / die Kundin ist selbst verpflichtet sich zu den örtlichen Einreisebestimmungen zu informieren und rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen für die Einreise in das Zielland zu treffen (Pass- und Visavorschriften sowie gesundheitliche Formalitäten, wie Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise bzw. des Sprachaufenthaltes aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäßge Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, so übernimmt Villa Latina hierfür keine Haftung.

Feiertage

An Feiertagen findet kein Unterricht statt. In einigen Sprachschulen wird dieser an einem anderen Tag nachgeholt, in anderen Sprachschulen nicht. Wenn der Unterricht nicht nachgeholt wird, kann Villa Latina nicht haftbar gemacht werden. Eine Liste der Feiertage kann der Internetseite von Villa Latina entnommen werden. Da Feiertage in den einzelnen Ländern jedoch Änderungen unterworfen sind, ist der Kunde dafür verantwortlich die Vollständig- und Richtigkeit der Liste zu überprüfen.

Preisänderungen

Um den Kunden / Kundinnen von Villa Latina die Bezahlung möglichst komfortabel zu machen, wird die Rechnung in Euro gestellt. Das Risiko von Wechselkursschwankungen trägt Villa Latina bis zu einer Abweichung von 10%. Sollten die Schwankungen zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung und dem Kursbeginn darüber hinausgehen, behält Villa Latina sich vor, ihren Kunden / Kundinnen die zusätzlich anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Dies betrifft die Sprachkurse und alle weiteren Angebotskomponenten wie Unterkunft, Tango-Kurse etc.

Im Fall einer solchen nachträglichen Änderung des Rechnungspreises hat Villa Latina den Kunden / die Kundin unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen vor Kursbeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

Im Fall einer Preiserhöhung ist der Kunden / die Kundin berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Sprachkurs zu verlangen, wenn Villa Latina in der Lage ist, einen solchen Kurs ohne Mehrpreis aus ihrem Programm anzubieten. Der Kunde / die Kundin muss dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Villa Latina über die Preiserhöhung geltend machen.

Haftung von Villa Latina

Die vertragliche Haftung von Villa Latina für Schäden aus dem Vertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Rechnungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden / der Kundin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Villa Latina für einen dem Kunden / der Kundin entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von Villa Latina eingesetzten Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungsausschließende oder haftungseinschränkende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

Villa Latina haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den vor Ort von den Schulen angebotenen Freizeitprogrammen, aufgrund von örtlichen Feiertagen oder durch höhere Gewalt (z.B. politische Unruhen, Naturkatastrophen).

Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

Sollte die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde / die Kundin Abhilfe verlangen. Jeder Kunde / Kundin ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde / die Kundin ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Villa Latina in Deutschland zur Kenntnis zu geben.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde / die Kundin innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung gegenüber Villa Latina geltend zu machen.

Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Kunde / die Kundin nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Villa Latina gegen den Kunden / die Kundin der Gerichtsstand Hamburg, Deutschland vereinbart.

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Leistungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651a bis l soweit Villa Latina nicht nur Vermittler von einzelnen Leistungen fremder Veranstalter ist.

Stand: Januar 2006

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